Die Fluchtursachen bekämpfen – Revolution ist kein Verbrechen! 

23.09.15 – Am 26. August wurde Bedrettin Kavak verhaftet, zwei Tage später Mehmet Demir in Hamburg zu drei Jahren Haft verurteilt – wegen ihrer Verbindung zur kurdischen PKK. Im Juli 2015 wurden vier Mitglieder der „Anatolischen Konföderation“ wegen Mitgliedschaft in der DHKP-C verurteilt, im April 2015 elf TKP/ML-Anhänger – davon sieben in Deutschland – verhaftet. 25 Unterstützer des kurdischen Befreiungskampfs sind mittlerweile hier eingesperrt.Verantwortlich dafür ist die Regierung von Bundeskanzlerin Angela Merkel, die sich angesichts der riesigen Solidarität aus der Bevölkerung mit den Flüchtlingen zur Freiheitsikone stilisiert und die berechtigte Forderung „Die Fluchtursachen bekämpfen“ heuchlerisch aufgreift. Aber sie hat die Strafverfolgungsermächtigung nach § 129 a/b des Strafgesetzbuches erteilt!Mit diesen Paragraphen ist es leichter, einen Freiheitskämpfer und Revolutionär zu verurteilen als einen Kriminellen: man braucht nur eine Verbindung zu einer angeblich „terroristischen“ Organisation nachzuweisen oder zu behaupten – schon wird die Wahrnehmung demokratischer Rechte wie Unterschriften- und Spendensammlung und die Organisation von Veranstaltungen oder Konzerten wie z.B. mit der bekannten „Grup Yorum“ zum Verbrechen. Auch die ICOR-Partei MLKP (Marxistisch-leninistische kommunistische Partei Türkei/Kurdistan) soll durch ein sogenanntes „Strukturermittlungsverfahren“ kriminalisiert werden.Der Paragraph 129 a/b kriminalisiert Befreiungsorganisationen, die das Ziel hätten, „die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates … zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen“. Auch wenn dieser Staat selbst mit „Mord, Totschlag und Völkermord“ regiert, die der Paragraph angeblich verhindern will.So die mündliche Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts Hamburg gegen Mehmet Demir: „Obwohl der Richter erklärte, das Gericht sehe es als erwiesen an, dass der türkische Staat Waffen an Al Qaida geliefert habe und ein Agent des türkischen Geheimdienstes MIT unter anderem die kurdische Politikerin Sakine Cansiz am 9. Januar 2013 in Paris ermordet sowie mit übermäßiger Härte Menschenrechtsverletzungen gegen Kurden und Oppositionelle begangen habe, habe die PKK nicht das Recht, gegen Einrichtungen des Militärs und der Polizei vorzugehen.“Revolution ist kein Verbrechen! „Weg mit den §§ 129 a/b“ ist eine Hauptlosung, die die MLPD zur Bundestagswahl 2013 gemeinsam mit den Organisationen ATIF, AGIF, Bir-Kar und Dünya aufgestellt hat.Die Anwälte von Bedrettin Kavak, Frank Jasenski, Martin Lemke und Britta Eder, verteidigen die Berechtigung des Befreiungskampfs. Es ist wichtig, zu verhindern, dass nach alter Schablone unter Vermeidung der Medienöffentlichkeit erneut ein Freiheitskämpfer abgeurteilt wird. Die Solidarität mit Bedrettin Kavak muss weit über die bisherigen Kreise hinausorganisiert werden. Das Kobanê-Solidaritätskomitee Nord bereitet eine Podiumsdiskussion mit Rechtsanwälten und Vertretern der Solidaritätsbewegung vor. Sie wird am 14. Oktober um 19.00 Uhr an der Uni Hamburg stattfinden.

Quelle: rf-news.de — Nachrichtenmagazin der MLPD – Partei des echten Sozialismus